Neblig hier

Das ist doch eher selten das es auf dem Arbeitsweg neblig ist. Zumindest bis vor Goch war es heute Abend so. Also, etwas langsamer fahren (vorsichtig fährt man ja immer) und, wenn es dichter wurde, die Nebelscheinwerfer einschalten. Ansonsten ging die Sicht noch einigermaßen.

Jedenfalls wenn fast kein Auto vor einem war. Bei manchen Autos hätte man hinter ihnen die Sonnenbrille aufsetzen müssen. So eine Nebelschlußleuchte ist ganz schön hell. Darum darf sie nur in einer einzigen Situation eingeschaltet werden:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Quelle: StVO § 17, Beleuchtung

Hallo! Haben Sie das gelesen was da steht? Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel unter 50 Meter Sichtweite eingeschaltet werden! Nicht unter 500 Meter!
Gemeint ist übrigens der Nebel draußen, vor dem Fahrzeug, nicht der Nebel im Gehirn.

Achso, bei so einem starken Nebel darf man auch nur höchstens 50 Km/h fahren. Wenn schon die Nebelschlußleuchte eingeschaltet ist, warum prescht man dann mit mindestens 140 an einem vorbei?
Autos sollten so konstruiert sein das beim Einschalten der Nebelschlußleuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50 reduziert wird…

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 13. Februar 2008 veröffentlicht und wurde unter Allgemein mit den Tags , , abgeheftet.
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